Hallo zusammen,
in meinem letzten Beitrag vom 13.03.2020 hatte ich verkündet, dass unser Verein als Beitrag zur Eindämmung der Ausbreitung der Corona-Pandemie seinen Sportbetrieb bis auf Weiteres bis zum 19.04.2020 einstellen müsse. Zum Zeitpunkt meiner Ankündigung hatte ich diesen Termin tatsächlich selbstständig nach Beobachtung anderer Vereine festgelegt. Kurz darauf am 16.03.2020 erhielt ich jedoch auch von Seiten unseres Stadtsportbunds (Gelsensport) und unseres Landesfachverbands (NWTU) die offiziellen Benachrichtigungen, dass der Sportbetrieb in gesamt NRW per Regierungserlass bis zum 19.04.2020 eingestellt werde.
Dieses Datum ist nun erreicht, aber wer die Medien verfolgt, wird sicherlich mitbekommen haben, dass die Corona-Pandemie noch längst nicht vorbei ist, dass unter anderem starke Kontaktbeschränkungen verordnet wurden, um die Ausbreitung des Virus deutlich einzudämmen, und dass man darüber hinaus noch über die Pflicht zum Tragen von Schutzmasken diskutiert.
Aktuell wird in den Regierungen zwar über eine Lockerung der Kontaktbeschränkungen nachgedacht, aber es ist bereits klar, dass diese Lockerung nur schrittweise, nur zu konkreten Bedingungen, nicht unbedingt jetzt und auch nicht für jeden geschehen wird. Alle Prognosen werden zudem dadurch erschwert, dass die einzelnen Bundesländer unterschiedliche Entscheidungen treffen.
Dies hat selbstverständlich weiterhin Auswirkungen auf den Sportbetrieb der Vereine. Als Nutzer einer schulischen Sporthalle ist unser Sportbetrieb unmittelbar an den Schulbetrieb gekoppelt. Eine Wiederaufnahme des Schulbetriebs ist nach aktuellem Stand voraussichtlich erst für Anfang Mai angedacht. Dementsprechend weit wird auch der Stillstand unseres Vereins ausgeweitet. Es muss allerdings auch berücksichtigt werden, dass der Schulbetrieb in jedem Fall Vorrang vor dem Sportbetrieb der Vereine hat, so dass die Wiederaufnahme des Schulbetriebs nicht automatisch auch eine Wiederaufnahme des Vereinssports bedeutet. Zudem gelten auch weiterhin das Kontaktverbot und der verordnete Mindestabstand zwischen Personen, die nicht zum selben Haushalt gehören, etc.
Angesichts aller Umstände kann deshalb die Aussage, dass unser Sportbetrieb bis auf Weiteres bis zum 19.04.2020 eingestellt ist, nur dahingehend erweitert werden, dass der Sportbetrieb bis auf Weiteres eingestellt ist, d. h. ohne Nennung eines Stichtages.
Aufgrund der oben genannten Informationsschreiben der Sportverbände, die auch den 19.04.2020 als Stichtag für das Ende des Sportbetriebstopps nennen, gehe ich davon aus, dass ich in Kürze weitere Informationen erhalte. Sobald diese eintreffen und in irgendeiner Weise nennenswert sind, werde ich sie umgehend an euch weiterleiten.
Wir müssen uns in der aktuellen Situation in Verständnis, Nach- und Einsicht üben. Man kann nicht einfach wie durch Umlegen eines Schalters die aktuelle gesellschaftliche Lage von eingeschränkt auf völlig beschränkungsfrei umstellen. Der Virus ist nicht aus der Welt, nur weil wir ein paar Tage oder Wochen lang mit Einschränkungen leben mussten, oder weil man keinen Corona-Fall in seinem Umfeld erlebt hat. Der Virus ist auch nicht weniger gefährlich, nur weil der Zuwachs der registrierten Ansteckungsfälle seit wenigen Tagen rückläufig ist. Eine voreilige Rückkehr zu den Lebensweisen vor der Pandemie würde den Effekt aller bisher getroffenen Eindämmungsmaßnahmen vollständig zunichtemachen.
Sicherlich hat hier jeder seine persönlichen Ansichten, aber aus meiner Sicht sollten wir uns unisono auf die Einschätzungen der Experten verlassen. Und wenn selbst die Experten sich nicht vollständig einig sind, sollte es für jeden Nicht-Experten Signal genug sein, dass der betrachtete Fall vielleicht doch facettenreicher als angenommen ist. Es geht hierbei schließlich nicht darum, ob man ein Kleidungsstück problemlos bei zehn Grad mehr als auf dem Etikett zugelassen waschen kann, oder ob man den Flüssigkeitstank eines Autos oder einer Kaffeemaschine problemlos auch etwas über die Markierung der maximalen Füllmenge hinaus befüllen kann. Die potenziellen negativen Auswirkungen in diesen beiden trivialen Beispielfällen sind vernachlässigbar gering, weil sie nur ganz kleine Personenkreise betreffen. Angesichts einer Pandemie sollte aber jedem klar sein, dass alle erdenklichen Vorsichtsmaßnahme ergriffen werden sollten, um alle gefährdeten und insbesondere besonders gefährdete Personenkreise zu schützen – und bei einer Pandemie sind diese Personenkreise nicht wirklich klein.
Sportliche Grüße,
Christopher